Deine ersten Brauversuche waren erfolgreich und du wurdest von deinen Freunden mit Lob überschüttet? Man hat dir gesagt, das dein Bier so gut schmeckt, dass du es sogar verkaufen könntest? In diesem Artikel erkläre ich dir, ob du selbstgebrautes Bier verkaufen kannst und wie das funktioniert.
Brauche ich eine Genehmigung um Bier zu brauen?
Generell darf in Deutschland jeder Bier brauen. Jedoch benötigen Heimbrauer eine Genehmigung vom zuständigen Hauptzollamt. In meinem Artikel Ist Bier brauen eigentlich legal? findest du eine Vorlage, die du für die Zollanmeldung verwenden kannst. Sobald du die Bestätigung vom Zoll erhalten hast, kann es mit den Brauen losgehen. Diese Genehmigung erlaubt dir bis zu 200 Liter Bier im Jahr zu brauen.
Was, wenn ich mehr als 200 Liter braue?
Sobald du die 200 Liter Bier überschreitest, ist aber die Biersteuer fällig. Das ist unabhängig davon ob du für den Eigenbedarf braust oder nicht. Biersteuer wird in diesem Fall dann auch nur für die Menge fällig, die die Freimenge von 200 Liter übersteigt. Braust du also zum Beispiel insgesamt 300 Liter, zahlst du Biersteuer für die 100 Liter die über der Freigrenze liegen. Die Steuer ist übrigens abhängig von der Stammwürze und beträgt in der Regel nur wenige Cent pro Liter.
Das alles gilt nur für den Hobbybrauer, der für den Eigenbedarf Bier braut. Wie sieht es aber aus, wenn man selbst gebrautes Bier verkaufen möchte?
Darf ich selbstgebrautes Bier verkaufen?
Hier wird das Ganze dann viel komplexer. Generell kann man sagen, dass der Beruf Brauer als zulassungsfreies Handwerk geführt wird. Das bedeutet, dass also kein Braumeistertitel oder spezielle Zulassung notwendig ist, um gewerblich Bier brauen zu dürfen. Rein theoretisch könntest du also sofort mit dem Brauen loslegen.
Um selbst gebrautes Bier verkaufen zu können, ist aber natürlich auch eine Gewerbeanmeldung und Wahl einer entsprechenden Rechtsform notwendig. Christian von LetsSeeWhatWorks hat da einen tollen Artikel über die verschiedenen Unternehmensformen geschrieben. Dort findest du eine gute Übersicht mit Vor- wie auch Nachteilen.
Beim Thema Finanzen kommt dann wieder unsere Biersteuer ins Spiel. Diese wird bei einem gewerblichen Verkauf bereits ab dem 1. Liter berechnet. Die 200 Liter Freigrenze gibt es hier also nicht mehr. Davon abgesehen muss, wie bei jedem anderem Gewerbe auch, die Einkommenssteuer und je nach Unternehmensform die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
Außer dem Gewerbe- und Finanzamt kommt noch ein weiteres Amt ins Spiel: das Gesundheitsamt. Hier gibt es eine Menge Auflagen zu erfüllen. Die Erlaubnis zum Herstellen von Lebensmitteln unterliegt nämlich den Hygienevorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes. Dies wird die Behörde auch direkt vor Ort überprüfen.
Wer gewerblich Lebensmittel wie zum Beispiel Bier herstellt, muss auch bestimmt bauliche Vorgaben erfüllen. So muss beispielsweise ein Bodenablauf und gekachelte Wände vorhanden sein. Das zuständige Amt wird sich auch ein Hygienekonzept erklären lassen wollen.
Natürlich gibt es noch weitere rechtliche Aspekte zu beachten. Zum Beispiel müssen die Flaschen mit Inhaltsangaben wie dem Alkoholgehalt oder Zutaten versehen sein. Auch muss bei einem Verkauf ggf. ein Barcode beantragt werden.
Fazit – Selbstgebrautes Bier verkaufen
Selbstgebrautes Bier gewerblich zu verkaufen ist kein Spaziergang. Es gibt eine ganze Menge zu beachten. Positiv ist definitv erstmal, dass man kein besonderes Zertifikat oder Meistertitel vorweisen muss um sein selbstgebrautes Bier zu verkaufen. Auch eine Gewerbeanmeldung und die Biersteuer sollten machbar sein. Die Hürden in Sachen Hygiene liegen aber wesentlich höher und sollten von Anfang an bedacht werden.
Falls dich zu diesem Thema Erfahrungsberichte interessieren sollten, empfehle ich dir mal ein bisschen im Hobbybrauer-Forum nachzulesen. Hier gab es bereits den einen oder anderen Hobbybrauer der sich mit der Thematik auseinander gesetzt hat und auch bei Behörden Rat gesucht hat.
Was ist deine Meinung? Würdest du gerne dein eigenes Bier verkaufen? Schreib es gerne in die Kommentare!